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Honorar

Rechtsanwalt / Notar Dr. Hanns-Christian Heyn
 

 

Notariat:

Sofern wir notariell tätig werden, müssen wir zwingend die gesetzlichen Gebühren der Kostenordnung in Rechnung stellen. Vergütungsvereinbarungen sind im Notariat verboten.

Rechtsberatung:

Anders verhält es sich im Anwaltsbereich:

In außergerichtlichen Angelegenheiten, also beispielsweise im Falle des Führens/Begleitens von Vertragsverhandlungen, der Erstellung von Vertragsentwürfen oder von Gutachten, soll der Rechtsanwalt nach den Vorstellungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) mit seinem Mandanten grundsätzlich eine Vergütungsvereinbarung abschließen.

Insoweit bieten wir Ihnen die Vereinbarung eines Stundenhonorars oder aber - in dafür geeigneten Fällen - eines Pauschalhonorars an.

In diesem Zusammenhang wollen wir auf ein besonderes Angebot unseres Hauses hinweisen:

Falls dies von Ihnen gewünscht ist, erstellen wir zu einer von Ihnen aufgeworfenen Rechtsfrage anstelle von seitenlangen und deshalb kostenträchtigen Gutachten übersichtliche Stellungnahmen, die wir als „RÜ“ (Rechtsübersicht) bezeichnen. Ebenso wie ein Gutachten wertet eine RÜ die bestehende Rechtsprechung und Literatur umfassend aus, - sie faßt diese allerdings kürzer, nämlich thesenartig zusammen. Auf diese Weise erspart sich der Mandant das Durcharbeiten seitenlanger Ausführungen in schwer verständlichem Juristendeutsch und ist schnell über das ihn interessierende Ergebnis und die daraus resultierende Empfehlung informiert. Für die Erstellung derartiger RÜs können wir mit Ihnen ein Pauschalhonorar vereinbaren, das im Vergleich zu dem Honorar, das für ein umfassendes Gutachten zu zahlen wäre, erheblich niedriger ist.

Prozeßführung:

Im Bereich der Prozeßführung (sog. „streitiger Bereich“) gehen wir grundsätzlich vom RVG aus. Allerdings weist dieses an einigen Stellen Ungereimtheiten auf, die dazu führen können, daß der für eine ordentliche Bearbeitung erforderliche Zeitaufwand finanziell nicht hinreichend abgedeckt ist. Deshalb behalten wir uns auch im streitigen Bereich vor, mit Ihnen eine Honorarvereinbarung abzuschließen.

 
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