Wir beraten und vertreten Unternehmen in allen Bereichen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts einschließlich des Betriebsverfassungsrechts und des Tarifvertragsrechts.
Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung von Umstrukturierungsmaßnahmen ebenso wie bei der Bewältigung der arbeitsrechtlichen Fragen, die sich bei Unternehmenskäufen oder Umwandlungen ergeben. Im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen, die sich nicht immer vermeiden lassen, nehmen wir engagiert Ihre Interessen wahr.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Gestaltung von Dienstverträgen für Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder.


