Besonders im Erbrecht ist die von uns angestrebte vertrauensvolle Beziehung zwischen Anwalt und Mandant von herausragender Bedeutung. Schließlich muß der Mandant hier seinem Anwalt sein gesamtes pekuniäres und familiäres Umfeld anvertrauen.
Unsere beratende Tätigkeit im Erbrecht betrifft nicht nur letztwillige Verfügungen (Testamente und Erbverträge), sondern auch den Bereich der vorweggenommenen Erbfolge.
Hierfür steht Ihnen als Ansprechpartner unser Sozius Dr. Heyn zur Verfügung.
Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten auch in streitigen Erbauseinandersetzungen. Ansprechpartner ist hier unsere Sozia Dr. Engels.


