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- Erbrecht
Besonders im Erbrecht ist die von uns angestrebte vertrauensvolle Beziehung zwischen Anwalt und Mandant von herausragender Bedeutung. Schließlich muß der Mandant hier seinem Anwalt sein gesamtes pekuniäres und familiäres Umfeld anvertrauen. Unsere beratende Tätigkeit im Erbrecht betrifft nicht nur letztwillige Verfügungen (Testamente und Erbverträge), sondern auch den Bereich der vorweggenommenen Erbfolge. Insbesondere bei Unternehmern bedarf es einer umfassenden Nachlaßplanung, wobei auch gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Fragestellungen zu berücksichtigen sind. Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten auch in streitigen Erbauseinandersetzungen außergerichtlich und gerichtlich. |
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